Häufige Fragen
Antworten auf Ihre Fragen
Die häufigsten Fragen rund um die Zusammenarbeit mit uns.
Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und einer ersten Einschätzung. Die Kosten besprechen wir vorab transparent – häufig zu einer festen Pauschale. Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem RVG oder einer Honorarvereinbarung.
In dringenden Fällen – etwa bei kurzen Fristen im Arbeitsrecht oder in Haftsachen – melden wir uns kurzfristig. In der Regel erhalten Sie innerhalb eines Werktags eine Rückmeldung.
Ja. Wir betreuen Mandantinnen und Mandanten in München und bundesweit. Vieles lässt sich heute zuverlässig per Telefon, Video und E-Mail klären.
Selbstverständlich. Als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unterliegen wir der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Bitte senden Sie besonders sensible Details nicht unverschlüsselt per Formular oder E-Mail.
Bei vielen Angelegenheiten ja. Wir prüfen gern den Versicherungsschutz und holen für Sie eine Deckungszusage ein.
Alle relevanten Unterlagen zu Ihrem Anliegen – zum Beispiel Verträge, Schreiben der Gegenseite, Bescheide oder Fristen. Je vollständiger, desto besser können wir beraten.
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